Vor allem in den Wintermonaten können es außergewöhnliche witterungsbedingte Ereignisse, beispielsweise winterliche Straßenverhältnisse oder Sturmtiefs, im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, zum Schutz von Schüler/innen Unterricht einzuschränken bzw. ganz oder teilweise ausfallen zu lassen.
Zuständig für eine solche Festlegung sind die lokalen Koordinierungsgruppen aus Verantwortlichen der Kreisverwaltungsbehörden und Schulen. Sie bestimmen im jeweiligen Einzelfall, ob ein geordneter Unterrichtsbetrieb noch möglich erscheint oder der Präsenzunterricht ausfällt. Diese Entscheidung ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises. Privaten Schulen wird empfohlen, sich der Vorgabe anzuschließen.
Mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Maßnahme in der Öffentlichkeit (Webseite des StMUK, Radiosender, etc.) sind die Informationen zu Unterrichts-einschränkungen auf der Homepage zu finden. (KMBek vom 09.11.2022)
Weißenhorn, im Januar 2026
Grundschule Weißenhorn-Süd
